Vereinigungsprüfung der Kirchgemeinden der Seelsorgeeinheit findet statt
Die Kirchbürger der angeschlossenen Kirchgemeinden der Seelsorgeeinheit Steinerburg haben an ihren jeweils unabhängigen ordentlichen Bürgerversammlungen anfangs 2024 den Kirchenverwaltungen das Einverständnis zur Vereinigungsprüfung erteilt. Die Kirchenverwaltungen schätzen diesen Bürgerentscheid als weitsichtig und werden nun zusammen mit dem Verwaltungsrat des Zweckverbandes der Seelsorgeeinheit Steinerburg den Weg der Vereinigungsprüfung einschlagen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit die Kirchenbürgerschaft der einzelnen Kirchgemeinden über die Ergebnisse zu informieren. Gerne werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Wie im Jahresbericht 2023/24 der Kirchgemeinde Mörschwil ausgeführt, soll der Prozess nach folgendem Zeitraster ablaufen, immer vorausgesetzt, die Stimmbürger in allen vier Kirchgemeinden stimmen an den Abstimmungsterminen für den nächsten Schritt:
Frühling 2024
Autragserteilung zur Vereinigungsprüfung durch alle Kirchgemeinden im Rahmen der ordentlichen Kirchbürgerversammlungen
Herbst 2024
Urnenabstimmung über den Grundsatzentscheid zur Vereinigung der vier Kirchgemeinden Berg-Freidorf, Mörschwil, Steinach und Tübach
Frühling 2025
Vereinigungsbeschluss durch Genehmigung des Vereinigungsvertrages im Rahmen der ordentlichen Kirchbürgerversammlungen in den vier Kirchgemeinden
Herbst 2025
Konstituierende Kirchbürgerversammlung der neuen Kirchgemeinde mit Genehmigung der neuen Gemeindeordnung (erste Versammlung mit allen Kirchbürgern der neuen Kirchgemeinde)
Anschliessend technische Vereinigung mit der Detailorganisation in den Bereichen Infrastruktur, Personal, Finanzen und Verwaltungsaufgaben
September 2027
Gesamterneuerungswahlen für die Behörden (Kirchenverwaltungsrat, Geschäftsprüfungskommission und Mitglieder des Katholischen Kollegiums)
1. Januar 2028
Die neue Kirchgemeinde nimmt ihre Arbeit auf.